Liebe Händlerinnen und Händler,
der baden-württembergische Landtag beschließt Sofortprogramm inkl. Zuschüsse für KMU bis 50 Mitarbeiter: Zuschüsse pro Unternehmen in Höhe von bis zu 15.000 EUR
Am heutigen Tag hat der Landtag in einer bisher noch nicht da gewesenen Einigkeit ein Corona- Hilfeprogramm auf den Weg gebracht, die Schuldenbremse aufgehoben und die Naturkatastrophe ausgerufen.
Näheres erfahren Sie morgen. Die Pressemitteilung des Landtages erhalten Sie als Anlage. Wir versuchen Sie in dieser Ausnahmesituation regelmäßig, schnell und umfassend zu informieren.
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Neue Initiative!Wir freuen uns Ihnen unser Selbsthilfeinitative
Händler helfen Händler vorstellen zu dürfen: Ziel der vorübergehenden Selbsthilfe-Initiative ist es, die Beschäftigung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Non-Food-Handel zu sichern– egal, ob aus dem Verkauf oder aus der Logistik.
Die Idee ist es, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter temporär, flexibel und kurzfristig zur Unterstützung des Lebensmitteleinzelhandels einzusetzen.
Wir der HBW übernehmen im Rahmen dieser Initiative gerne die Vermittlung zwischen den Non-Food-Händlerinnen/Händler und den Lebensmitteleinzelhändlerinnen/Händlern.
Sie haben Interesse? Sofern Sie gerne einen Teil Ihrer Belegschaft temporär – die Einverständnis Ihrer betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorausgesetzt – zur Unterstützung des Lebensmitteleinzelhandels vermitteln wollen, können Sie gerne diese Plattform des HBWs
HIER nutzen!
Des Weiteren haben wir für Sie als arbeitsrechtliche Hilfestellung folgendes neues Material zur Verfügung gestellt:
- Ausnahmegenehmigung der Ausgangssperre Mitarbeiterbescheinigung - HIER geht’s zum Musterschreiben
Alle Informationen zu unseren arbeitsrechtlichen Corona Hilfestellungen finden Sie
HIER zusammengefasst.
Wir unterstützen Sie auch bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen.
Dazu haben wir für Sie
HIER viel Material zusammengestellt.
Alles Gute in dieser schwierigen Zeit! Bleiben Sie gesund!
Ihr Handelsverband Baden-Württemberg