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HBW.Info

6. März 2024      


Liebe Händlerinnen und Händler,
liebe Verbündete,

in der Tarifrunde im Einzelhandel ist nach inzwischen elf Monaten und bundesweit mehr als 60 Verhandlungsrunden weiterhin keine ernsthafte Einigungsbereitschaft bei Verdi zu erkennen. 

Damit die Beschäftigten nicht noch länger unter dieser dreisten Blockadehaltung der Gewerkschaftsfunktionäre leiden müssen, haben die Arbeitgeber jetzt den Weg frei gemacht für eine Lösung ohne Tarifabschluss.

Der Handelsverband Baden-Württemberg hat gestern gemeinsam mit allen anderen Landesverbänden und dem HDE diese Verbandsempfehlung beschlossen:

Tarifgebundene Unternehmen in Baden-Württemberg können frühestens ab Beginn des neuen Tarifjahres am 1. Mai 2024 eine freiwillige - auf einen späteren Tarifabschluss voll anrechenbare - Entgeltanhebung bis zu einer Obergrenze von maximal 10 Prozent ausgehend von den aktuellen Tariftabellen auszahlen.

Sofern die Entgelte im Unternehmen bereits wegen der Verbandsempfehlung ab Oktober 2023 angehoben worden sind, ist eine Anhebung im Rahmen der Verbandsempfehlung nur in Höhe der Differenz zulässig.

Hinweis: Die freiwillige Entgeltanhebung ist keine Verpflichtung für die Unternehmen, diese exakt und in voller Höhe umzusetzen. Sie ist jedoch bezüglich ihrer Obergrenze verpflichtend.

Der HBW empfiehlt seinen Unternehmen die freiwillige Entgeltanhebung vor dem Hintergrund der jeweiligen wirtschaftlichen Spielräume zu prüfen und ggf. die Mitarbeiter mit einem Musteranschreiben über die Vorweganhebung zu informieren. Wir haben Ihnen ein Musteranschreiben ausgearbeitet. Dies können Sie im geschützten Mitgliederbereich (Anmeldung zwingend notwendig) downloaden oder bei Frau Betül Beder unter beder@hv-bw.de anfordern. 

Weitere rechtliche Informationen zur freiwilligen Entgeltanhebung (praktische Umsetzung, Inflationsausgleichprämie, usw.) finden Sie hier.

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